| | Unsere Leistungen
Egal welche Führerscheinklasse Du gern machen möchtest, wir bieten alle gängigen Führerscheinklassen an. Auch der Führerschein ab 17 ist bei uns möglich. PKW
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| Klasse B
| Beschreibung: Beginn der Ausbildung frühestens 6 Monate vor dem 18. Geburtstag (mit Einverständnis eines Erziehungsberechtigten). Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden, die praktische Prüfung 1 Monat vorher. Aushändigung am 18. Geburtstag, vorher darf natürlich nicht gefahren werden. Gültig für folgende Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg).
Mindestalter: 18 Jahre 17 Jahre bei begleitendem Fahren
| Klasse B196
| Beschreibung: B196 ist eine Erweiterung der Klasse B, die zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW (15 PS) berechtigt
Voraussetzungen: Seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B. Mindestalter 25 Jahre. Erfolgreicher Abschluss der entsprechenden Fahrerschulung Eintrag der Schlüsselzahl in den Führerschein.
Die Ausbildung beinhaltet: 4 Doppelstunden Theorie. Mindestens10 Fahrstunden á 45 Minuten.
| Klasse BE
| Beschreibung: Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Klasse B vorhanden
| Motorrad
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| Klasse AM | Beschreibung: Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW. Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung. Mindestalter: 15 Jahre Ca. 3-6 Monate vor dem 16. Geburtstag kann mit der Ausbildung angefangen werden. Die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 16. Geburtstag erfolgen. Der Führerschein wird in dem Fall am Geburtstag ausgehändigt. Vorher darf natürlich noch nicht gefahren werden. Das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich. | Klasse A
| Beschreibung: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren. Klasse A beinhaltet die Klassen A1, A2.
Mindestalter: 20 Jahre - für Krafträder bei 2jähr. Vorbesitz der Klasse A2 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg
| Klasse A1
| Beschreibung: Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kW/kg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren. Klasse A1 beinhaltet die Klasse AM. Mindestalter:
16 Jahre | Klasse A2
| Beschreibung: Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich. Klasse A2 beinhaltet die Klassen A1, AM. Mindestalter:
18 Jahre |
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